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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 
Artikel 1: Geltungsbereich
Artikel 2: Abschluß des Vermittlungsvertrages
Artikel 3: Zahlung
Artikel 4: Versand der Reiseunterlagen
Artikel 5: Buchungsänderung & Stornierung
Artikel 6: Hinweis zu möglichen Versicherungen
Artikel 7: Anzeigepflicht des Kunden
Artikel 8: Haftungsbeschränkungen & Verjähung
Artikel 9: Schlußklauseln
Artikel 10: Salvatorische Klausel
 

§1 Geltungsbereich

1.1.
Für sämtliche Verträge und der uns erteilten Aufträge betreffend der Bestellung und Lieferung von Parkplatz-Reservationen und auf der Seite www.RHEINAIR.net angebotenen Leistungen und Produkte aller Art gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2.
Für die Vermittlung von Parkplätzen und anderer Produkte durch RHEINAIR.net (im folgenden "Vermittler") gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und dem Vermittler. Es wird eine entgeltliche Geschäftsbesorgung gemäß § 675 BGB vereinbart. Zwischen dem Anmeldenden und dem jeweiligen Leistungsträger ist RHEINAIR.net hinsichtlich der Transportleistungen ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag des Kunden und/oder im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Unternehmens. Für die Durchführung bzw. Erbringungen der jeweiligen Reise oder Leistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungserbringers, auf die im Buchungsdialog gesondert hingewiesen wird.

§2 Abschluss der Vermittlungsvertrags

2.1
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Leistungserbringer den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

2.2
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Leistungserbringer zustande. Der Kunde erhält mit oder nach Vertragsschluss eine Buchungsbestätigung,
die schriftlich oder auf elektronischem Wege zugestellt werden kann.

2.3
Die Zustellung / Zusendung einer Rechnung stellt keine Buchungsbestätigung dar.
Eine Buchungsbestätigung erhalten Sie mit der Zusendung der Reiseunterlagen.

2.4
Der Leistungserbringer behält sich vor, vom Abschluß des Reisevertrages bis zur tatsächlichen Buchung bzw. Zusendung der Buchungsbestätigung zurückzutreten,
wenn der Verdacht von Betrug, Zahlungsunfäigkeit oder anderer wichtiger Gründe besteht.

§3 Zahlung

3.1
Die volle Zahlung ist zum Zeitpunkt der Buchung fällig. Erhöht sich das Beförderungsentgelt nachträglich, z.B. durch die Buchung oder Inanspruchnahme von entgeltpflichtigen Zusatzleistungen oder Umbuchungen, wird der Mehrbetrag unverzüglich mit Eintritt des die Erhöhung auslösenden Umstandes, spätestens mit der Mitteilung durch uns an Sie fällig.

3.2
Sämtliche Zahlungen sind vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung von uns durch Bankeinzug (Lastschrift mit Einzugsermächtigung oder mit Abbuchungsauftrag) zu erbringen. Sie erteilen dazu die Einzugsermächtigung bzw. den Abbuchungsauftrag für Ihr Girokonto bei einem deutschen Kreditinstitut. Zahlungen durch Bankeinzug sind nur bis zu 3 Tagen vor dem Tag des ersten Reisetages möglich. Wir behalten uns vor, die Zahlungsart „Bankeinzug“ auf „Lastschrift mit Abbuchungsauftrag“ zu beschränken.

3.3
Haben wir die von Ihnen gewählte Zahlungsart durch Buchungsbestätigung akzeptiert, gilt das Beförderungsentgelt solange als vorläufig entrichtet, bis wir feststellen oder begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass

(a) die von Ihnen angegebenen Daten des Bankkontos falsch oder unvollständig sind,

(b) Sie nicht der berechtigte Bankkontoinhaber sind,

(c) Sie aus sonstigen Gründen nicht oder nicht in dem gesamten Umfang der durch den Beförderungsvertrag für Sie begründeten finanziellen Verpflichtungen über das Bankkonto zu verfügen berechtigt sind,

(d) Sie die uns erteilte Ermächtigung widerrufen haben,

(e) das Geldinstitut die von uns aufgrund Ihrer Ermächtigung angeforderte Zahlung nicht leistet, oder

(f) der von uns bei Ihrem Geldinstitut eingezogene Betrag ganz oder teilweise rückbelastet oder dessen Rückzahlung auf sonstige Weise geltend gemacht wird.

(g) Sie zum Zeitpunkt der Buchung aufgrund Privatinsolvenz oder finanzieller Engpässe nicht in der Lage sind, deb fälligen Gesamtbetrag
vollstöndig zu begleichen.

3.4
Solange das Beförderungsentgelt nicht vollständig entrichtet ist oder nach Artikel 3.3.f als vorläufig entrichtet gilt, sind wir berechtigt,
sämtliche vermittelte Leistungen zu verweigern.

3.5
Wenn einer der in Artikel 3.3 lit. (a) bis (f) aufgeführten Fälle eintritt oder Sie eine Ihnen eingeräumte Zahlungsfrist nicht einhalten, haben wir das Recht,

(a) ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu beauftragen,

(b) Ihre Säumnis der SCHUFA anzuzeigen, soweit wir uns im Einzelfall vergewissert haben, dass Ihr Verhalten auf Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit beruht,

(c) in den in Artikel 3.3. lit. (f) angeführten Fällen (Rückbelastungen) für unseren dadurch verursachten zusätzlichen Aufwand und die uns dadurch entstehenden Kosten von Ihnen eine Rückbelastungspauschale gemäß unserer Gebührenordnung zu verlangen, sofern Sie die Rückbelastung zu vertreten haben und uns nicht nachweisen, dass uns dadurch kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist, und

(d) unseren sonstigen Schaden von Ihnen ersetzt zu verlangen.

(e) Strafanzeige wegen Betruges bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erstatten.

§4 Versand der Reiseunterlagen

4.1
Der standardmäßige Versand der Reiseunterlagen und Tickets erfolgt per E-Mail an die vom Kunden bei der Buchung angegebene E-Mail Adresse.

4.2
Sind die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 24 Stunden vor Reisebeginn beim Kunden eingegangen, ist der Vermittler umgehend zu benachrichtigen.

4.3
Die Reiseunterlagen und Tickets werden auf Wunsch und auf Kosten des Kunden zu den angegebenen, von Versandart und -land abhängigen Pauschalen an die vom Kunden angegebene Adresse übersandt. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Reiseunterlagen geht auf den Kunden über, sobald diese vom Vermittler einem Mitarbeiter des Transportunternehmens übergeben worden sind.
Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch den Vermittler.

§5 Buchungsänderung & Stornierung

5.1. Buchungsänderung / Umbuchung

5.1.1
Es gelten die Geschäftsbedingungen (AGB) von RHEINAIR.net in Zusammenhang mit den Geschäfts- & Tarifbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Die jeweiligen bzw. genauen Tarifbedingungen entnehmen Sie der Buchungsseite sowie Seite 2 der Buchungsbestätigung & Rechnung.

5.1.2
Eine Buchungsänderung bzw. Umbuchung ist, sofern innerhalb der Tarifbedingungen des Anbieters möglich, grundsätzlich nur bis
48 Stunden VOR Reisedatum möglich und zulässig.

5.1.3
Die Bearbeitung einer Stornierung stellt grundsätzlich einen eigenen, neuen Buchungs- bzw. Geschäftsvorgang dar.
Dieser ist unabhängig von den gültigen Tarifbedingungen des Anbieters kostenpflichtig.
Sofern nicht abweichend ausgewiesen, beträgt die Stornierungsgebühr mindestens 20,00 EUR je Vorgang.

5.2 Stornierung

5.2.1
Es gelten die Geschäftsbedingungen (AGB) von RHEINAIR.net in Zusammenhang mit den Geschäfts- & Tarifbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Die jeweiligen bzw. genauen Tarifbedingungen entnehmen Sie der Buchungsseite sowie Seite 2 der Buchungsbestätigung & Rechnung.

5.2.2
Eine Stornierung, sofern innerhalb der Tarifbedingungen möglich, ist grundsätzlich nur bis 48 Stunden VOR Reisedatum möglich.

5.2.3
Die Bearbeitung einer Stornierung stellt grundsätzlich einen eigenen, neuen Buchungs- bzw. Geschäftsvorgang dar.
Dieser ist unabhängig von den gültigen Tarifbedingungen des Anbieters kostenpflichtig. Sofern nicht abweichend ausgewiesen,
beträgt die Stornierungsgebühr mindestens 20,00 EUR je Vorgang.

5.2.4
Die Erklärung zur Stornierung kann ausschließlich gegenüber RHEINAIR.net abgegeben / erklärt werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit
der Stornierung ist der fristgerechte schriftliche Zugang (per Brief oder E-Mail) der Mitteilung bei RHEINAIR.net.
Stornierungen über WhatsApp sind generell nicht möglich / zulässig.

§6 Hinweis zu möglichen Versicherungen

Der Vermittler weist auf die Möglichkeit des Abschlusses von unterschiedlichen Versicherungen, sofern vorhanden, hin.

§7 Anzeigepflicht des Kunden

Mängel der Vermittlungsleistung sind dem Vermittler gegenüber unmittelbar, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Mangels anzuzeigen.
Dem Vermittler ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden
aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch den Vermittler möglich gewesen wäre.

§8 Haftungsbeschränkungen, Verjährung

Der Vermittler haftet in jedem Fall unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.

8.1 Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Vermittlers auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden,
in jedem Fall auf den dreifachen Wert der gebuchten Reiseleistung begrenzt.

8.2 Außer in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen haftet der Vermittler nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.

8.3 Soweit die Haftung des Vermittlers nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

§9 Schlussklauseln

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge finden weder für Veranstaltungstickets noch für Reiseleistungen und Reisevermittlungen Anwendung (§ 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB).

Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Meerbusch, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Meerbusch. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis die Zuständigkeit der Gerichte in Meerbusch, Bundesrepublik Deutschland, vereinbart. Der Vermittler behält sich das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, dass aufgrund dem EuGVVO (Verordnung EG des Europäischen Rates Nr. 44/2001 vom 20.12.2000) zuständig ist.

§10 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages lässt die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages im übrigen unberührt.
Das gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reisevermittlung.

 
Stand: 01.Dezember 2023
 
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